Rechtsprechung
BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,7038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.10.1956 - II ZR 257/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61
Für die sich alsdann nach Auftragsrecht ergebende Verpflichtung, die "Zwischenrechtslage" abzuwickeln und das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte herauszugeben, trifft der gesetzgeberische Grund nicht zu, der für die Einführung des Formzwangs bestimmt war (RGZ 54, 75; 91, 69 [70]; RG JW 1926, 2571; 1928, 1813; 1931, 3269; 1935, 3529; 1937, 1306; OGH JR 1949, 381; BGH WM 1956, 1520; LM BGB § 313 Nr. 15). - RG, 28.02.1903 - V 426/02
Auftrag zu Grunderwerb.
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61
Für die sich alsdann nach Auftragsrecht ergebende Verpflichtung, die "Zwischenrechtslage" abzuwickeln und das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte herauszugeben, trifft der gesetzgeberische Grund nicht zu, der für die Einführung des Formzwangs bestimmt war (RGZ 54, 75; 91, 69 [70]; RG JW 1926, 2571; 1928, 1813; 1931, 3269; 1935, 3529; 1937, 1306; OGH JR 1949, 381; BGH WM 1956, 1520; LM BGB § 313 Nr. 15). - RG, 08.10.1917 - IV 124/17
Erforderlichkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum Erwerb eines …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61
Für die sich alsdann nach Auftragsrecht ergebende Verpflichtung, die "Zwischenrechtslage" abzuwickeln und das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte herauszugeben, trifft der gesetzgeberische Grund nicht zu, der für die Einführung des Formzwangs bestimmt war (RGZ 54, 75; 91, 69 [70]; RG JW 1926, 2571; 1928, 1813; 1931, 3269; 1935, 3529; 1937, 1306; OGH JR 1949, 381; BGH WM 1956, 1520; LM BGB § 313 Nr. 15).
- RG, 23.05.1941 - 1 D 158/41
1. In der Bildung einer "schwarzen Kasse" ist nicht schlechthin das …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61
Andererseits aber wären sie von der fälligen Schuldverbindlichkeit auf Herausgabe eben dieses Vermögenswertes befreit worden (RGSt 75, 227 [230]). - RG, 17.10.1911 - II 127/11
Verschaffung des Eigentums an einem fremden Grundstück.
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61
Dagegen würde es der Form bedürfen, wenn die Verpflichtung dahin ging, ein einem Dritten gehörendes Grundstück für eigene Rechnung zu erwerben und es dann später dem Versprechensempfänger zum Entgelt für geleistete Dienste zu überlassen (vgl. RGZ 77, 130 und die vorgenannten Entscheidungen). - RG, 13.02.1934 - VII 308/33
1. Über Art und Inhalt der Ansprüche des Eigentümers, wenn die herauszugebende …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61
Es geht rechtlich nicht an, den Schaden (Nachteil) lediglich aus der unberechtigten Verfügung über das Eigentum abzuleiten, ohne den schuldrechtlichen Beziehungen der Parteien zu dem Gegenstand Beachtung zu schenken, über den verfügt worden ist (vgl. auch RGZ 143, 374).
- BGH, 22.05.1964 - VI ZR 149/63
Rechtsmittel
Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Urteil des Senatsvom 2. März 1962 - VI ZR 192/61 -, in dem die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen wurde.